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Eva Ortlieb

Der Reichshofrat und die Umsetzung des Westfälischen Friedens


20 Seiten
Erscheinungsdatum: 27.11.2024

DOI https://doi.org/10.46500/83535681-008

Lizenz CC BY-NC-ND 4.0
Publiziert unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0

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AUS DEM BAND:
Buchcover: Der Reichshofrat und die Umsetzung des Westfälischen Friedens
Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 96/2024
Neue Folge der "Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen"

DOI https://doi.org/10.46500/83535681
zum Band

Der Westfälische Frieden von 1648 beendete den Dreißigjährigen Krieg in weiten Teilen Europas.

Offen war zu diesem Zeitpunkt allerdings, ob seine Bestimmungen auch umgesetzt werden würden. Der vorliegende Beitrag untersucht die Rolle des Reichshofrats, kaiserlicher Rat und oberstes Reichsgericht, in diesem Zusammenhang. Sie ergab sich daraus, dass der Kaiser Teil der vereinbarten Mechanismen zur Verwirklichung des Friedens war, als Reichsoberhaupt darüber hinaus Ansprechpartner für diejenigen, die auf seiner Grundlage Forderungen erhoben oder sich solchen ausgesetzt sahen. Die Rechts­praxis des Reichshofrats prägten zum einen Anträge auf die Rückgabe von Gütern und Rechten, die während des Kriegs ihren Besitzer gewechselt hatten, zum anderen Bitten um die Regelung kriegsbedingter Verschuldung. In beiden Konstellationen bemühte sich der Reichshofrat, häufig durch den Einsatz kaiserlicher Kommissionen, um Lösungen und stellte damit die Bedeutung des Kaisertums für das Reich unter Beweis.

The Peace of Westphalia in 1648 marked the end of the Thirty Years’ War across much of Europe, but uncertainty remained regarding the full implementation of its provisions. The article explores the role of the Imperial Aulic Council, which functioned both as a political-legal council of the emperor and as one of the two supreme court of the empire, in enforcing the treaties’ terms. The Council’s involvement in this process arose from the emperor’s position as part of the treaties’ enforcement mechanisms on the one hand and as an important point of contact for individuals submitting or disputing claims under the peace treaties on the other. The Aulic Council mainly handled petitions for the restitution of properties and rights lost during the war, as well as requests to settle war-related debts. In addressing these concerns, frequently by employing imperial commissions, the Imperial Aulic Council highlighted the emperor’s central role within the Empire.


Weitere Beiträge des Bandes

Seite 5-6Inhalt
Marco Barchfeld, Matthias Asche
Seite 35-58Das Ende der Westfälischen Ordnung im Norden des Reiches?
Gerd Steinwascher
Seite 89-106Die Capitulatio perpetua Osnabrugensis
Bettina Jungklaus, Silke Wagener-Fimpel
Seite 107-134Die Toten erzählen …
Jan Philipp Bothe
Seite 135-151Plage und Gewinn
Eva Ortlieb
Seite 153-172 Der Reichshofrat und die Umsetzung des Westfälischen Friedens
Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen
Seite 241-323Besprechungen
Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen
Seite 325-363Nachrichten


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